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GDSU-Preise zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und besonderen Engagements in der Didaktik des Sachunterrichts


Die GDSU fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs jährlich mit einem Preis für herausragende wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, in der Regel Promotionen und Habilitationen, sowie Lehrerinnen und Lehrer bzw. Referendarinnen und Referendare mit einem Preis für besonderes Engagement im Sachunterricht.

Ilse-Lichtenstein-Rother-Preis

Für besonders herausragende Promotionen und Habilitationen in der Didaktik des Sachunterrichts kann der Ilse-Lichtenstein-Rother-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Didaktik des Sachunterrichts verliehen werden.

Praxispreis der GDSU

Dieser Preis soll an Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst, Lehrerinnen und Lehrer im Grund- und Sekundarschule sowie pädagogische Fachkräfte aus dem Elementar- und Ganztagsschulbereich vergeben werden, die der Qualitätsentwicklung des Sachunterrichts in der Praxis besondere Impulse gegeben haben. Dies kann zum Beispiel durch die Umsetzung innovativer Sachunterrichtskonzepte, die den Transfer aktueller Forschungsbefunde in Praxiselemente oder die Initiierung qualitätsvoller Kooperationsprojekte zwischen Elementar-, Primar- bzw. Sekundarbereich erfolgt sein. Für die Nominierung ist die Leistung auf dem verlinkten Formblatt zu dokumentieren. ( Download)
Der Preis wird auf Beschluss des Vorstands zunächst für das Jahr 2018/19 ausgelobt. Eine Verstetigung der Preisvergabe sowie die entsprechende Veränderung der Vergabeordnung werden auf der nächsten Mitgliederversammlung (2019) diskutiert und gegebenenfalls beschlossen.

 

Die folgenden Vergaberichtlinien gelten grundsätzlich für alle Preise:

Vergabeordnung

§ 1

Die GDSU-Preise werden für besonders herausragende Dissertationen oder Habilitationsschriften in der Didaktik des Sachunterrichts verliehen. Das zugehörige akademische Qualifikationsverfahren muss abgeschlossen sein. Das Ende des Verfahrens darf bei der Einreichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

§ 2

Ein GDSU-Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Der Vorstand der GDSU setzt den Betrag der Höhe nach fest.

§ 3

Vorschläge für die Verleihung eines GDSU-Preises kann jedes GDSU-Mitglied bis zum 15. September eines Jahres an den Vorstand richten. Darüber hinaus kann der Vorstand Vorschläge für Preisträgerinnen/Preisträger einholen.

Vorschläge zur Preisverleihung müssen ausführlich begründet sein. Weiterhin beizufügen sind:

  • Name und Anschrift der/des Vorgeschlagenen,
  • eine beglaubigte Fotokopie der Urkunde aus dem Qualifikationsverfahren,
  • zwei Exemplare der Qualifikationsarbeit,
  • eine Erklärung der/des Vorgeschlagenen, dass sie/er mit dem Vorschlag einverstanden ist.

 § 4

Über die Verleihung der Preise entscheidet der Vorstand auf der Grundlage von mindestens zwei unabhängigen Gutachten. Davon darf höchstens eines von einer Autorin/einem Autor stammen, die/der auch im Qualifikationsverfahren ein Gutachten abgegeben hat. Vorstandsmitglieder, die über eine vorgeschlagene Kandidatin/einen vorgeschlagenen Kandidaten im Qualifikationsverfahren ein Gutachten abgegeben haben, sind von der Abstimmung ausgeschlossen.

§ 5

Die Verleihung ist nicht an einen bestimmten Termin gebunden. Sie sollte für den Lichtenstein-Rother-Preis sowie den Faraday-Preis der GDSU dennoch möglichst in Verbindung mit der Jahrestagung der GDSU erfolgen.

Die Preisträger können aufgefordert werden, aus der ausgezeichneten Arbeit zu referieren.

§ 6

Alle sich in konkreten Fällen ergebenden Angelegenheiten, die diese Ordnung nicht regelt, werden vom Vorstand endgültig entschieden. Abstimmungsergebnisse werden nicht veröffentlicht. Ein zur Verleihung des GDSU-Preise gefasster Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Vergabeordnung wurde von der Mitgliederversammlung der GDSU am 12.03.1999 in Bielefeld beschlossen und am 13.03.2008 in Bremen, am 11.03.2011 in Bamberg sowie am 09.03.2017 in Weingarten jeweils erweitert bzw. modifiziert.

Grau unterlegt sind Stellen in der Vergabeordnung, die in der nächsten Mitgliederversammlung entsprechend der aktuellen Beschlusslage angepasst werden müssen.