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Situation des Sachunterrichts im Land Brandenburg

Schulfach:

Im Land wird nach einem länderübergreifenden (Berlin, Brandenburg) Rahmenlehrplan, der unter Bezug auf den Perspektivrahmen Sachunterricht entstand, seit 2017 unterrichtet. Dieser Rahmenlehrplan ersetzt den seit 2004 geltenden Rahmenlehrplan und ist Bestandteil eines einheitlichen Rahmenlehrplankonzeptes von Klasse 1-10, welches vor allem Fragen der Inklusion berücksichtigen soll. Seine Anlage ist konträr zum letzten Lehrplan: Seine Struktur ist nicht durch die 5 Perspektiven des Sachunterrichts, sondern durch 8 perspektivenübergreifende Themenbereiche bestimmt. Er kann vor allem als orientierndes Moment für die Erarbeitung eines schulinternen Curriculums dienen, das zwingende Voraussetzung für das Unterrichten ist, da die Themenbereiche keiner Klassenstufe zugeordnet sind und die Berücksichtigung der Perspektiven im Sinne eines kumulativen und anschlussfähigen Lernprozesses nicht konkret zu ersehen ist, sondern als Orientierung oder Anspruch, nicht aber konkret formuliert wurde. Aus diesem Grund und wegen des Widerspruches zwischen der fachdidaktischen Qualifikation der Lehrkräfte (fachfremdes Unterrichten, bis  2016/17 keine praktische Ausbildung - Referendariat, Praxissemester) und den hohen Anforderungen, die an die Entwicklung des schulinternen Curriculums zu stellen sind, wird dieser in der Sachunterrichtsdidaktik an der Universität kritisch gesehen. Das Stundenvolumen für den Sachunterricht in der Stundentafel beträgt in den Klassenstufen 1-2 je 2 und in 3-4 je 4 Wochenstunden. Real findet der Sachunterricht in den Klassen 1-2 oft nicht als solcher identifizierbar statt, sondern wird in den Deutschunterricht integriert.

Bildungsadministration:

Im Ministerium existiert keine, inzwischen aber im Landesinstitut LISUM eine explizite Verantwortlichkeit für das Fach Sachunterricht. Schwerpunkte der ministeriellen Aufmerksamkeit sind gegenwärtig die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (Artikel 24 - Inklusion), die Gestaltung der flexiblen Schuleingangsphase und die mit den Schulleistungstests (mit Schwerpunkt Deutsch und Mathematik) zusammenhängenden Probleme kompetenzorientierten Unterrichtens. Das Landesinstitut arbeitet mit den Fachberatern eng zusammen, hier sind auch kontinuierliche Kontakte mit dem Landesbeauftragten der GDSU vereinbart, nicht aber realisiert worden. Sachunterricht hat jedoch eine nachrangige Bedeutung hinter den Fächern Deutsch und Mathematik. Über die Umsetzung des Rahmenlehrplans Sachunterricht ist wenig bekannt. Weder im Ministerium noch im LISUM sind Untersuchungen zur Evaluation des Sachunterrichts in den Grundschulen des Landes Brandenburg geplant.

Lehrerbildung:

Die strukturelle Ausstattung des Sachunterrichts in der Universität ist aus gegenwärtiger Sicht längerfristig, wenn auch auf niedrigem Niveau, gesichert. Vor allem die personelle Absicherung der Praxisphasen (Tagespraktikum, Praxissemester) ist aus langfristiger Sicht noch offen. Nachwuchsprobleme konnten wegen fehlender Qualifikationsstellen nicht gelöst werden.
Seit 2004 wird in konsekutiven Studiengängen ausgebildet. Ab 2013/14 wurde, entsprechend dem Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz- BbgLeBiG vom 18. Dezember 2012 und dem 2013 geänderten Brandenburger Hochschulgesetzes (von 2008) eine grundlegende Veränderung in den Lehrämtern und der Studienstruktur vorgenommen. Für den Sachunterricht betrifft dies a) die Wiedereinführung des Lehramtes für die Primarstufe (mit und ohne Schwerpunkt Inklusion) und b) die prinzipielle Gleichwertigkeit der Lehrämter (Studienumfang 6 Semester Bachelor und 4 Semester Master, davon 1 Praxissemester, dafür wurde das Referendariat – hier Lehramtsanwärter – auf 12 Monate verkürzt). Sachunterricht kann im Falle des Lehramtes für die Primarstufe (ohne Schwerpunkt Inklusion) als das 2. von 2 Fächern im Umfang von 57 LP studiert werden. Das erste Fach muss eines aus der Fächergruppe Deutsch, Mathematik oder Englisch sein. Neben den beiden Fächern (je 57 LP) sind Studien in Grundschulbildung (99 LP) und Bildungswissenschaften (36 LP, davon mindestens 15 LP inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen) sowie ein Schulpraktikum (24 LP) und die Bachelor- bzw. Masterarbeit (9 bzw. 18 LP) zu absolvieren. Der Sachunterricht ist mit einem Bezugsfach zu studieren (Geografie, Geschichte, Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) und Politische Bildung für Studierende mit dem Fach 1 Deutsch oder Englisch; Biologie, Physik und Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) für Studierende mit dem Fach 1 Mathematik. Ab WS 2018/19 ändern sich die Bezugsfächer: Das Studieum erfolgt dann mit den Bezugsfächern GEWI, NAWI, LER, WAT. GEWI integriert Geschichte, Geografie und Politische Bildung, NAWI Physik und Biologie. Die Ausbildung erfolgt inhaltlich abgestimmt mit dem Sachunterricht in Kursen, die ausschließlich für die Studierenden im Bezugsfach eingerichtet und auch stellenmäßig ausgestattet wurden. Um eine ausreichenden Qualifikationsumfang in den neuen Bezugsfächern GEWI und NAWI zu gewährleisten, erfolgt das Studium der zuzuordnenden fachlichen Perspektiven nicht mehr im Sachunterricht, sondern im Bezugsfach. Sowohl Sachunterricht als auch das gewählte Bezugsfach sind in Bachelor und Master vertreten: Bachelor (33 LP): Sachunterricht (24 bzw. 21/ 18 LP), Bezugsfach LER/ WAT (9LP), NAWI (12LP), GEWI (15 LP); Master (24 LP): Sachunterricht (9 LP), Bezugsfach 15 LP). Aufgrund einer erfolgreichen Systemakkreditierung akkreditiert die Hochschule die einzelnen Fächer selbst.

Hartmut Giest